Privater Bauherr, Eigentümer oder Mieter
Leistungsspektrum des Sachverständigen:
Baubegleitende Qualitätssicherung für Neubau, Sanierung und Modernisierung
Die baubegleitende Qualitätssicherung dient vorbeugend der
Vermeidung von Herstellungsfehlern und Vermeidung von Baumängeln
während der Bauzeit. Je nach Gebäudeart und Umfang der
Bauleistungen wird auf der Grundlage der technischen Bauunterlagen
vom Sachverständigen ein Inspektionsplan erstellt. Dieser dient als
Grundlage für die Überprüfung der Bauleistungen in den jeweils
relevanten Bauphasen. Festgestellte Mängel werden somit rechtzeitig
erkannt, protokolliert und von den ausführenden Handwerkern in der
Regel ohne großen Aufwand beseitigt.
Es sind je nach Art und Umfang der Bauleistungen 4 bis 5
Inspektionstermine für ein Einfamilienhaus erforderlich.
Nach Fertigstellung der Bauleistungen wird eine Schlussabnahme
durchgeführt und ebenfalls protokolliert. Kontakt >>
Qualitätsprüfung von Bauleistungen
Hier werden vom Sachverständigen einzelne Bauabschnitte oder Bauteile überprüft, Überprüfung von Ausbau- und Einbauleistungen. Kontakt >>
Schadensgutachten-Baumängel
Überprüfung an Gebäuden und Wohnungen, Erkundung der Ursachen und Möglichkeiten der Beseitigung mit Kostenansatz einschl. Feststellung für evtl. Wertminderung. Kontakt >>
Beweissicherung am Gebäudebestand
Überprüfung eines Gebäudes auf Vorschäden und Dokumentierung zur Vermeidung späterer Regressansprüche. Kontakt >>
Bauwerksabnahme, technische und optische Mängel
In jeder Bauphase als Teilabnahme, am fertigen Objekt sowie im Gebäudebestand während oder nach Sanierungsmaßnahmen. Kontakt >>
Gewährleistungsabnahme
Vor Ablauf von Gewährleistungsfristen zur Wahrung der
Gewährleistungsansprüche.
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Bauzustandsanalyse, bauphysikalische Prüfung
Häuser, Wohnungen neu oder alt, vor, während oder nach
Sanierung/Modernisierung, Kostenermittlung für energetische
Verbesserung der Bau-
substanz und Verbesserung der Energiebilanz.
Überprüfung von Brandschutz, Schallschutz, Feuchteschutz usw. Kontakt >>
Wertgutachten für Immobilien
für Ankauf, Verkauf oder Vermietung von Häusern und Wohnungen. Kontakt >>
Abnahme bei Mieterwechsel
Überprüfung und Dokumentierung des Zustands der Mietsache (Haus oder Wohnung) zum Zeitpunkt der Übergabe. Kontakt >>
Abnahme bei Eigentümerwechsel
Überprüfung und Dokumentierung des Zustands der Immobilie (Haus oder Wohnung) zum Zeitpunkt der Übergabe. Kontakt >>

